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Der Fußboden entspricht in der Ebenheit mind. den Anforderungen der DIN 18202, Zeile 4. Die Bodenplatte kann die Punktlast durch die Regalstützen, gem. Lastenanforderungen des Kunden, aufnehmen. Die Bodenqualität (mind. B25) muss ein Verdübeln bis mindestens 140 mm Tiefe mit Spreizankern zulassen. Besonderheiten (Magnesit, Armierung usw.) müssen uns unaufgefordert mitgeteilt werden. Wir gehen davon aus, dass die Betonbodenplatte den Druckbelastungen der Anlageteile standhält und die Bodenunebenheiten der Bodenplatte die in den FEM-Richtlinien vorgegebenen Toleranzen nicht überschreiben. Sollten diese Toleranzen überschritten werden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Der Nachweis über die Tragfähigkeit des Bodens ist bauseits zu führen.
Behördliche Genehmigungen und Auflagen, auch wenn sie unsere Lieferung betreffen, fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich. Die Anlage wurde von uns gem. den Anforderungen der Berufsgenossenschaften (ZH 1/428) konzipiert.
Die Montage umfasst den kompletten Aufbau der Regale sowie das Verdübeln und Ausrichten gemäß der Zeichnungen und Materialliste. Vor Montagebeginn muss unserem Montageleiter ein verantwortlicher Mitarbeiter des Kunden benannt werden. Der Baustrom (220 V), sanitäre Einrichtungen und ein Stapler mit mind. 2 t Hubkraft bei 5 m Hubhöhe werden für die gesamte Bauphase bauseits kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Halle muss geschlossen und ausreichend temperiert sein (mindestens 5°C). Der Montagefestpreis bezieht sich auf eine Montage bei normaler Raumtemperatur. Bei einer Montage im Kühlhaus wird ein Kühlhauszuschlag berechnet, welcher vor Montagebeginn bzw. Auftragsvergabe anzufragen ist. Dem Montageteam wird in diesem Fall die Kühlhauskleidung vom Kunden zur Verfügung gestellt. Eine diebstahlsichere Lagerung des Materials und der Werkzeuge während der Montage ist bauseits zu gewähren.
Der Auftraggeber erteilt gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften die Genehmigung für notwendige Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten und die Absicherung. Für ausreichende Ausleuchtung des Montagebereiches mit ca. 200 Lux wird kundenseitig gesorgt.
Die Termin- und Preiskalkulationen haben nur dann Gültigkeit, wenn die Festpreisbedingungen vom Kunden erfüllt werden. Nicht vereinbarte Überprüfungen von Anschlussgewerken fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich. Die Montage wird im Rahmen der normalen Arbeitszeit durchgeführt. Sollten kundenseitig Über-, Sonn- oder Feiertagsstunden gewünscht werden, so werden die Zuschläge hierfür gemäß den geltenden Tarifbestimmungen gesondert in Rechnung gestellt. Eine durchgehende Montage muss gewährleistet sein.
Die Aufstellung der Anlage wird nach den Zeichnungen bzw. nach den Aufstellplänen vorgenommen. Änderungen gegenüber den getroffenen Vereinbarungen bzw. Übernahme von Arbeiten, die nicht zu dem Montageteil gehören, sind vor Arbeitsbeginn mit uns durchzusprechen und uns gesondert in Auftrag zu geben. Kosten durch Terminverzögerungen, die durch den Auftraggeber entstehen, müssen von diesem übernommen werden. Bitte geben Sie uns Informationen über Änderungen und Terminverzögerungen rechtzeitig (mind. 4 Wochen vorher), damit wir für Sie, wenn möglich, noch kostenfrei umstellen können.
Alle Beschädigungen an unserer Anlage durch andere Gewerke und den Kunden gehen zu Lasten des Kunden.
Die Entsorgung der Verpackungsmaterialien geht zu Lasten des Auftraggebers, kann jedoch gegen Kostenerstattung von uns übernommen werden. Tauschpaletten sind bei der Anlieferung zu stellen. Sollten diese bei der Anlieferung nicht vorhanden sein, werden sie gesondert in Rechnung gestellt.
Wir führen Montagearbeiten nur zu den vorstehenden Bedingungen aus, sofern Abweichungen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Die Zurückhaltung wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers/Auftraggebers ist nicht statthaft, ebenso wird eine Aufrechnung nicht akzeptiert. Bedingungen des Bestellers sind auch dann, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen, für uns gegenstandslos. Eine – auch teilweise – Benutzung der Anlage vor Abnahme ist einer Abnahme gleichzusetzen.
Alle Forderungen in den besonderen Vertragsbedingungen sollten bei einem persönlichen Gespräch mit unserem Vertriebsleiter präzisiert und den örtlichen Voraussetzungen angepasst werden.
Sollten die oben angeführten Voraussetzungen nicht gegeben sein, so müssen wir den Mehraufwand für diese Arbeiten gesondert mit € 42,-- je Mann / je Stunde in Rechnung stellen (zusätzlich Anfahrten und Nächtigungen sind jeweils gesondert abzuklären).
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